Da sich immer mehr Menschen dem Dampfen zuwenden, um mit dem Rauchen aufzuhören, treten weiterhin regulatorische Probleme im Zusammenhang mit dem Dampfen auf.Eine häufige Frage ist, ob Einweg-E-Zigaretten im Flugzeug mitgeführt werden dürfen.
Nach den neuesten Leitlinien der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) können Passagiere E-Zigaretten und Dampfgeräte mit an Bord nehmen, solange sie sich im Handgepäck befinden oder bei sich tragen.Allerdings gelten für diese Geräte einige besondere Regeln.
Zunächst ist es wichtig zu beachten, dass Sie elektronische Geräte nicht im Hand- oder Handgepäck mitnehmen dürfen und diese auf keinen Fall im aufgegebenen Gepäck verstauen dürfen.
Darüber hinaus hat die TSA spezifische Regeln dazu, wie viel E-Liquid Passagiere an Bord mitnehmen dürfen.Den Richtlinien zufolge dürfen Passagiere viertelgroße Beutel mit Flüssigkeiten, Aerosolen, Gels, Cremes und Pasten im Handgepäck mitführen.Das bedeutet, dass Ihr E-Liquid-Vorrat auf einen viertelgroßen Behälter oder kleiner beschränkt sein muss und in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit Reißverschluss verpackt sein muss.
Bei Einweg-E-Zigaretten sind die Regeln etwas knifflig.Einweg-E-Zigaretten, die dazu bestimmt sind, einmal verwendet und dann weggeworfen zu werden, sind in Flugzeugen technisch erlaubt.Sie müssen sich jedoch in Ihrer Handgepäcktasche befinden oder Sie bei sich tragen und den gleichen Regeln wie andere E-Zigaretten unterliegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass einige Fluggesellschaften zusätzliche Beschränkungen für E-Zigaretten haben. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrer Fluggesellschaft, bevor Sie E-Zigaretten einpacken.Beispielsweise verbieten einige Fluggesellschaften das Dampfen und Dampfen von Geräten an Bord, während andere die Verwendung von Geräten in bestimmten Bereichen des Flugzeugs verbieten.
Alles in allem gilt: Wenn Sie planen, mit einem Einweg-Vaporizer zu reisen, befolgen Sie unbedingt die TSA-Richtlinien und die Regeln Ihrer Fluggesellschaft.Auf diese Weise können Sie Ihre Reisen genießen und Ihren Weg zur Raucherentwöhnung auf Kurs halten.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 10. Mai 2023